Bürgerbefragung „SMARAGD“
Liebe Leserinnen, liebe Leser,
die Gemeinde Fuchstal konnte sich erfolgreich für das Bundesförderprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadt-entwicklung und Bauwesen (BMWSB) bewerben.
Mit unserem Projekt „SMARAGD – Smarte Marktplätze zur resilienten Aktivierung gemeinwohlorientierter Daseinsvorsorge“ konnten wir die Jury überzeugen und wurden als eine von 238 Kommunen zur Förderung vorgesehen.
Unser Ziel ist es Lösungen zu entwickeln, die unser Zentrum in Leeder auch in Zukunft als lebenswerten Begegnungs- und Einkaufsort erhalten. Daher nutzen wir das Vorhaben, um eine Reihe investiver Maßnahmen im Zentrum zu tätigen, aber vor allem auch um neue Beteiligungsformen für unsere Einwohnerinnen und Einwohner zu entwickeln.
Beigefügt erhalten Sie drei Befragungen zu den ersten Schwerpunktthemen (Reallabor, Nahversorgung und Zukunftsrat/Zukunftsfonds) des Projektes, die jeweils einleitend kurz dargestellt werden. Mit den beigefügten Fragen möchten wir mit Ihnen gemeinsam den Einstieg in das Projekt finden und uns einen allgemeinen Überblick verschaffen.
Machen Sie mit! Bitte nehmen Sie sich kurz Zeit, um unserer Umfrage teilzunehmen und gestalten Sie aktiv unseren Ortskern mit.
Ich bedanke mich für Ihr Engagement.
Erwin Karg
Zu den drei Fragebögen gelangen Sie über die folgenden Links:
Fragebogen_Reallabor_Digitallabor
Informationsblatt„Vorabsenkung Forggensee 2023“
Vorabsenkungsrecht
Das Wasserwirtschaftsamt Kempten weist darauf hin, dass der Forggensee nach der alljährlichen Absenkung im Winter seine im Sommerhalbjahr normale Höhe („Normalstauziel“) wieder erreicht hat.
Um vorsorglich den vorhandenen Hochwasserschutzraum zeitlich begrenzt vergrößern zu können, hat das Wasserwirtschaftsamt Kempten seit dem Jahr 2000 ein so genanntes „Eingriffsrecht“ an dem durch ein privates Energieunternehmen betriebenen Wasserspeicher Forggensee.
Bitte entnehmen Sie alle weiteren Informationen dem unten angehängten Jahresrundbrief.
Härtefallhilfen für Öl- und Pelletheizungen
Die Folgen des russischen Überfalls auf die Ukraine haben auch die Verbraucher in Bayern zu spüren bekommen – unter anderem in Form massiv erhöhter Strom- und Heizkosten. Der Bund hat daraufhin im Dezember 2022 einen Härtefallfonds für Privathaushalte angekündigt, die mit nicht leitungsgebundenen Energieträgern heizen.
Wie das bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales mitgeteilt hat, stehen jetzt für die Härtefallregelung bis zu 1,8 Milliarden Euro zur Verfügung.
Unter nicht leitungsgebundenen Energieträgern versteht man Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz, Kohle und Koks. Die Härtefallhilfe erhalten laut Ministerium die Bewohnerinnen und Bewohner von Privathaushalten im Freistaat Bayern.
Die Härtefallhilfe kann nur für einen Wohnsitz (zum Beispiel Erstwohnsitz) beantragt werden. Antragsberechtigt sind die Bewohnerinnen und Bewohner eines Privathaushalts (Mieterinnen und Mieter oder Eigentümerinnen und Eigentümer) in Bayern.
Weitere detaillierte Informationen zur Härtefallhilfe hat das Sozialministerium auf seiner Webseite veröffentlicht.
Entsprechende Hilfsanträge können vom 15. Mai an auf folgender Internetseite gestellt werden:
https://www.stmas.bayern.de/energiekrise/
Quelle: Süddeutsche Zeitung
Information für die Bürgerschaft zur Städtebauförderung
Die Gemeinde Fuchstal hat im Jahr 2019 ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) erstellt, um den Wohn- und Lebensstandort nachhaltiger und zukunftsorientierter zu gestalten. Das ISEK zeigt die aktuellen Stärken, Schwächen, Potentiale und Missstände vor Ort auf und formuliert Handlungsempfehlungen und Maßnahmenvorschläge für die Weiterentwicklung der Gemeinde. Erste Projekte zur Aufwertung des Ortsbildes und der vorhandenen baulichen Strukturen werden bereits umgesetzt. Zusätzlich ist jedoch auch die Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger erforderlich, um durch private Sanierungsmaßnahmen den Erhalt und die Verbesserung des Ortsbildes zu erreichen.
Genauere Informationen zum städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK) entnehmen Sie bitte dem untenstehenden Flyer.
Das entsprechende Antragsformular finden Sie hier: