Inklusionspreis 2026 des Landkreises Landsberg am Lech
Inklusionspreis 2026 des Landkreises Landsberg am Lech
Zur PDF: Bewerbung für den Inklusionspreis 2026
Der Landkreis Landsberg will mit dem Inklusionspreis gelungene Inklusion im Landkreis Landsberg aufzeigen und würdigen. Der Preis wird erstmalig 2026 und danach jährlich vergeben.
Der Preis stellt leuchtende Beispiele für Inklusion in den Mittelpunkt und macht Engagement sichtbar, das unseren Landkreis offener und lebenswerter für alle macht und kann an Einzelpersonen oder Gruppen vergeben werden.
Der Inklusionspreis soll motivieren, weitere Projekte in diesem Bereich zu entwickeln und das Bewusstsein für die Belange für Menschen mit Behinderung schärfen.
Wer kann sich bewerben oder vorgeschlagen werden?
Bewerben können sich Vereine, Verbände, Initiativen, Selbsthilfegruppen, Kirchen, freie und öffentliche Träger, Interessensvertretungen, Beiräte/Jugendräte, Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen, die ihren Sitz im Landkreis haben und im Landkreis aktiv das Ziel verfolgen, Inklusion voranzubringen.
Für welche Aktivitäten wird der Preis vergeben?
Mit dem Inklusionspreis werden Projekte, Initiativen, Modelle oder Einzelaktionen ausgezeichnet, die sich in besonderem Maße für das selbstverständliche Zusammenleben von Menschen mit und ohne Behinderung im Landkreis einsetzen.
Die Projekte können aus folgenden Bereichen kommen:
•Barrierefreiheit und Mobilität
•Bildung und Erziehung
•Arbeit und Beschäftigung
•Leben und Wohnen
•Kultur, Freizeit und Sport
Es können nur bereits laufende Maßnahmen eingereicht werden.
Über die Preisvergabe entscheidet eine Jury unter Ausschluss des Rechtswegs.
Wie können Sie sich bewerben?
Die Bewerbung kann ausschließlich mit dem Online-Bewerbungsbogen erfolgen. Den Online-Bewerbungsbogen finden Sie unten auf dieser Seite verlinkt.
Bewerbungen können bis einschließlich 15. Januar 2026 eingereicht werden.
Preisvergabe
Der Preis ist mit einer Zuwendung von 5000.- € verbunden und kann gesplittet werden.
Die feierliche Vergabe des Inklusionspreises erfolgt am 27. März 2026.
Für Rückfragen oder benötigte Unterstützung bei der Antragstellung wenden Sie sich gerne an Barbara Juchem, Kommunale Beauftragte für Menschen mit Behinderung:
Barbara.juchem@lra-ll.bayern.de oder bjuchem@t-online.de
Tel.: 08191 /942127 – Mobil. 0173 9963763
Link zum Bewerbungsbogen: https://lra-ll.form.cloud/formcycle/form/provide/2406/Bewerbung für den Inklusionspreis 2026
Stockwallfahrt am Sonntag den 03. Mai 2026
STOCKWALLFAHRT
Sonntag, den 03. Mai 2026
Die Einladung zur Stockwallfahrt finden Sie hier –> Einladung Stockwallfahrt
10.00 Uhr Abmarsch der Fahnenabordnungen von Engratshofen zur Kapelle Hl. Maria im Stock
10:45 Uhr Gedenkgottesdienst
Im Anschluss Gedenken an die Gefallenen, Vermissten und verstorbenen Kameraden
11:45 Uhr Ansprachen, Grußworte
Danach Frühschoppen bei Speis und Trank
Die gesamte Veranstaltung wird von der Musikkapelle Ketterschwang umrahmt!
Die Bevölkerung ist herzlichst eingeladen!
Seit 1963 führen die Veteranen-, Soldaten-, Reservisten- und Kameradschaftsvereine der Altlandkreise Kaufbeuren und Landsberg am Lech die Wallfahrt zur Hl. Maria im Stock in Dankbarkeit für die Heimkehr aus Krieg und Kriegsgefangenschaft und dem Gedenken der im Krieg gefallenen Kameraden
Bürgerversammlung Fuchstal 16.04.2026
B Ü R G E R V E R S A M M L U N G
der Gemeinde Fuchstal
am
Donnerstag, 16. April 2026, 20:00 Uhr findet
in der Gemeinschaftshalle, Ortsstraße 31 in Seestall
die Jahresbürgerversammlung
für alle Gemeindeteile der Gemeinde Fuchstal statt.
Tagesordnung:
1. Begrüßung
2. Jahresbericht 2025 der Gemeinde Fuchstal
3. Ausblick auf das laufende Jahr 2026
4. Ehrungen
5. Wünsche und Anträge
Alle Bürgerinnen und Bürger sind zur Bürgerversammlung herzlich eingeladen.
Fuchstal, 16.03.2026
Erwin Karg
Erster Bürgermeister
Übung der Bundeswehr
Übung der Bundeswehr
Vom 03. Februar bis 29. März 2026 führt die Bundeswehr Übungen im Gemeindegebiet bzw. in unmittelbarer Nähe durch.
Ein Teil dieser Übungen kann nachts im Zeitraum von 03.02. bis 12.02.2026 stattfinden
Während dem gesamten Übungszeitraum kann es zu:
• erhöhtem Lärm,
• Fahrbewegungen
• Schusswechseln sowie
•dem Einsatz von pyrotechnischer Munition (z. B. Bodenleuchtkörper, Signalmunition, Gefechtsbeleuchtung etc.)
kommen.
Die Bevölkerung wird gebeten, Verständnis für die notwendigen Übungen aufzubringen.
Wichtiger Hinweis: Der Übungsplatz ist kein Naherholungsgebiet. Das Betreten des Truppenübungsplatzes in Dornstetten ist grundsätzlich verboten (Schießbetrieb, militärischer Fahrzeugverkehr etc.).
Zuwiderhandlungen können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Die Gemeinde bittet alle Bürgerinnen und Bürger um erhöhte Aufmerksamkeit und Beachtung dieser Hinweise.