Härtefallhilfen für Öl- und Pelletheizungen
Die Folgen des russischen Überfalls auf die Ukraine haben auch die Verbraucher in Bayern zu spüren bekommen – unter anderem in Form massiv erhöhter Strom- und Heizkosten. Der Bund hat daraufhin im Dezember 2022 einen Härtefallfonds für Privathaushalte angekündigt, die mit nicht leitungsgebundenen Energieträgern heizen.
Wie das bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales mitgeteilt hat, stehen jetzt für die Härtefallregelung bis zu 1,8 Milliarden Euro zur Verfügung.
Unter nicht leitungsgebundenen Energieträgern versteht man Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz, Kohle und Koks. Die Härtefallhilfe erhalten laut Ministerium die Bewohnerinnen und Bewohner von Privathaushalten im Freistaat Bayern.
Die Härtefallhilfe kann nur für einen Wohnsitz (zum Beispiel Erstwohnsitz) beantragt werden. Antragsberechtigt sind die Bewohnerinnen und Bewohner eines Privathaushalts (Mieterinnen und Mieter oder Eigentümerinnen und Eigentümer) in Bayern.
Weitere detaillierte Informationen zur Härtefallhilfe hat das Sozialministerium auf seiner Webseite veröffentlicht.
Entsprechende Hilfsanträge können vom 15. Mai an auf folgender Internetseite gestellt werden:
https://www.stmas.bayern.de/energiekrise/
Quelle: Süddeutsche Zeitung
Informationsblatt„Vorabsenkung Forggensee 2023“
Vorabsenkungsrecht
Das Wasserwirtschaftsamt Kempten weist darauf hin, dass der Forggensee nach der alljährlichen Absenkung im Winter seine im Sommerhalbjahr normale Höhe („Normalstauziel“) wieder erreicht hat.
Um vorsorglich den vorhandenen Hochwasserschutzraum zeitlich begrenzt vergrößern zu können, hat das Wasserwirtschaftsamt Kempten seit dem Jahr 2000 ein so genanntes „Eingriffsrecht“ an dem durch ein privates Energieunternehmen betriebenen Wasserspeicher Forggensee.
Bitte entnehmen Sie alle weiteren Informationen dem unten angehängten Jahresrundbrief.
Information für die Bürgerschaft zur Städtebauförderung
Die Gemeinde Fuchstal hat im Jahr 2019 ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) erstellt, um den Wohn- und Lebensstandort nachhaltiger und zukunftsorientierter zu gestalten. Das ISEK zeigt die aktuellen Stärken, Schwächen, Potentiale und Missstände vor Ort auf und formuliert Handlungsempfehlungen und Maßnahmenvorschläge für die Weiterentwicklung der Gemeinde. Erste Projekte zur Aufwertung des Ortsbildes und der vorhandenen baulichen Strukturen werden bereits umgesetzt. Zusätzlich ist jedoch auch die Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger erforderlich, um durch private Sanierungsmaßnahmen den Erhalt und die Verbesserung des Ortsbildes zu erreichen.
Genauere Informationen zum städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK) entnehmen Sie bitte dem untenstehenden Flyer.
Das entsprechende Antragsformular finden Sie hier:
Information/neue Bankverbindungen
Liebe Bürgerinnen,
liebe Bürger,
die Fusion der Raiffeisenbank Fuchstal-Denklingen eG und Nordkreis Landsberg eG zur neuen Raiffeisenbank Lechrain EG wurde in den Generalversammlungen 2022 beschlossen. Dadurch ergaben sich Änderungen in unseren Bankverbindungen.
Falls Sie Selbstzahler sind und ihre Forderungen selbst überweisen, bitten wir Sie die neuen Bankverbindungen zu beachten, falls Sie uns ein Einzugsverfahren (SEPA- Lastschriftmandat) erteilt haben, brauchen Sie nichts weiter zu unternehmen.
Neue Bankverbindungen:
Gemeinde Fuchstal: Raiffeisenbank Lechrain eG
BIC: GENODEF1ELB
IBAN: DE65 7016 9351 0004 3128 56
Gemeinde Unterdießen: Raiffeisenbank Lechrain eG
BIC: GENODEF1ELB
IBAN: DE29 7016 9351 0002 7105 79
Schulverband Fuchstal: Raiffeisenbank Lechrain eG
BIC: GENODEF1ELB
IBAN: DE10 7016 9351 0002 7130 55
Grundschulverband Fuchstal: Raiffeisenbank Lechrain eG
NEUE BIC: GENODEF1ELB
IBAN: DE06 7016 9351 0004 3312 81
Zusätzliche Information:
Es ist gewährleitstet, dass die Zahlungen mit den bisherigen Kontonummern für eine Übergangsfrist von mindestens zwei Jahren weiterhin korrekt gebucht werden.
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.
Kirsten Julia
Verwaltungsfachangestellte